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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2. November 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Einzelvideo, Videoabo und Paket Studio zwischen Tariq Khan, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung Public Impact, Am Neuen Markt 9 E-F, 14467 Potsdam („Anbieter“) einerseits und seinen Auftraggebern andererseits. Ziffer 17 regelt zusätzlich die kostenlosen Skills.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Ein individuelles Angebot oder eine individuelle Vereinbarung geht diesen Bedingungen vor, soweit beide voneinander abweichen.

2. Nur für Unternehmer

(1) Einzelvideo, Videoabo und Paket Studio richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen und Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher können diese Leistungen nicht buchen.

(2) Mit der Buchung im Checkout bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Im Paket Studio bestätigt er das mit der Annahme des Angebots. Der Anbieter kann Nachweise verlangen, etwa Firma, Geschäftsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Gewerbenachweis. Fehlen sie, kann er die Buchung ablehnen und erstattet bereits gezahlte Beträge.

3. Leistungen und Einsatz von KI

(1) Der Leistungsumfang des Videoabos ergibt sich abschließend aus den Ziffern 4 und 5, der des Einzelvideos aus Ziffer 5a, der des Pakets Studio aus dem schriftlichen Angebot. Darstellungen auf der Website fassen den Umfang nur zusammen.

(2) Die Videos entstehen ganz oder teilweise mit generativer KI und anderen KI-gestützten Werkzeugen, oft hybrid mit echtem Material des Auftraggebers. Der Anbieter steuert, kuratiert und prüft die Ergebnisse. Er wählt Werkzeuge, Modelle und Arbeitsschritte nach eigenem fachlichem Ermessen. Der Einsatz von KI ist kein Mangel.

(3) Generative KI liefert bei gleicher Vorgabe nicht immer dasselbe Ergebnis. Der Anbieter schuldet ein Video, das der Anfrage und dem freigegebenen Skript oder dem Angebot entspricht, aber keine bestimmte Bildfolge, Figur oder Bildwirkung, die nicht ausdrücklich vereinbart ist. Gestalterische Entscheidungen innerhalb der Anfrage sind kein Mangel.

(4) Der Anbieter kann qualifizierte Partner einbeziehen. Er bleibt dabei alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers.

(5) Aufnahmen des Auftraggebers, etwa Talking Heads, bearbeitet der Anbieter auch mit KI, derzeit mit Claude von Anthropic. Dabei können Bild, Ton und gesprochener Text aus den Aufnahmen in die USA gehen. Mit der Buchung stimmt der Auftraggeber dem zu und bestätigt, dass die gezeigten Personen einverstanden sind, auch mit der Übermittlung in die USA. Im Paket Studio gilt das mit der Annahme des Angebots.

4. Videoabo: Umfang

(1) Im Videoabo kann der Auftraggeber beliebig viele Anfragen stellen. Unbegrenzt heißt: Die Zahl der Anfragen in der Warteschlange ist nicht begrenzt. Eine bestimmte Zahl fertiger Videos je Abrechnungsmonat ist nicht geschuldet. Sie hängt vom Umfang der Anfragen und von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Anbieter bearbeitet die Anfragen nacheinander, jeweils eine zur Zeit. Die Reihenfolge bestimmt der Auftraggeber.

(2) Eine Anfrage ist ein Video mit einer Länge bis 60 Sekunden. Längere Videos zählen als mehrere Anfragen, je angefangene Minute eine. Ein einzelnes Video ist höchstens drei Minuten lang.

(3) Der Anbieter strebt an, ein Video nach zwei Werktagen zu liefern. Das ist ein Zielwert und kein verbindlicher Termin. Die Bearbeitung beginnt, sobald die Anfrage mit allen nötigen Angaben und Dateien vorliegt und die vorherige Anfrage abgeschlossen ist. Die zwei Werktage zählen ab Beginn der Bearbeitung. Größere Videos liefert der Anbieter in Etappen, in der Regel alle ein bis zwei Werktage ein Stück. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Brandenburg.

(4) Der Auftraggeber stellt das Material bereit, das für das Video nötig ist, etwa Logos, Aufnahmen, Videos und Unterlagen. Dazu schickt er Stichpunkte oder ein fertiges Skript. Aus Stichpunkten schreibt der Anbieter das Skript und legt es zur Freigabe vor.

(5) Korrekturen innerhalb der Anfrage und des freigegebenen Skripts sind ohne Aufpreis. Der Anbieter korrigiert, bis das Video der Anfrage und dem freigegebenen Skript entspricht. Neue Inhalte, ein geändertes Thema oder Änderungen an einem bereits abgenommenen Video sind eine neue Anfrage im Abo.

(6) Nicht im Videoabo enthalten sind: Dreh vor Ort, Recherche und Prüfung von Fakten, langer erzählender Schnitt wie Imagefilm oder Dokumentation, Videos über drei Minuten am Stück, mehrere Videos parallel sowie die Betreuung und das Bespielen von Kanälen des Auftraggebers. Dafür gibt es das Paket Studio.

(7) Der Auftraggeber erhält jedes Video als MP4 in einer Sprachfassung, in den Seitenverhältnissen Hochformat (9:16), Quadrat (1:1) und Querformat (16:9), die er mit der Anfrage nennt. Projektdateien gehören nicht zur Lieferung (Ziffer 11 Abs. 4).

(8) Anfragen stellt der Auftraggeber über das Kundenportal (Board). Er hält seine Zugangsdaten geheim. Der Anbieter kann Anfragen ablehnen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die Regeln der Zielplattform verstoßen oder die Leistungen nach Absatz 6 betreffen. Er sagt das dem Auftraggeber dann mit Begründung.

(9) Kann der Anbieter wegen Krankheit, Urlaub oder einer Störung wesentlicher Dienste Dritter an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Werktagen nicht arbeiten, teilt er das in Textform mit, bei Urlaub vorher. Der laufende Abrechnungsmonat verlängert sich dann um diese Tage.

(10) Der Auftraggeber kann weitere Personen seines Unternehmens ins Board einladen. Er handelt dabei für sie und sorgt dafür, dass sie diese Bedingungen einhalten. Er versichert, dass er sie einladen darf. Verstößt eine eingeladene Person gegen diese Bedingungen, kann der Anbieter ihren Zugang sperren.

5. Videoabo: Vertragsschluss, Laufzeit, Pausieren, Kündigung

(1) Die Darstellung des Videoabos auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Mit Abschluss der Buchung im Checkout gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt oder den Zugang zum Kundenportal freischaltet. Vor Abschluss der Buchung kann er diese Bedingungen abrufen und speichern. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Eingang der ersten Zahlung. Danach rechnet das Buchungssystem die Vergütung jeweils monatlich im Voraus ab.

(3) Das Videoabo läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und verlängert sich jeweils um einen Abrechnungsmonat. Beide Seiten können es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder über das Kundenportal. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Der Auftraggeber kann das Videoabo jederzeit über das Kundenportal oder in Textform pausieren. Die Pause beginnt am Tag nach der Erklärung. Während der Pause bearbeitet der Anbieter keine Anfragen. Es fällt keine neue Vergütung an. Die Tage, die vom laufenden Abrechnungsmonat noch übrig sind, bleiben dem Auftraggeber als Resttage erhalten. Nimmt er das Abo wieder auf, laufen zuerst diese Resttage. Danach beginnt ein neuer Abrechnungsmonat. Eine bei Beginn der Pause laufende Anfrage setzt der Anbieter danach fort.

(5) Resttage verfallen, wenn das Abo nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Pause, in der sie entstanden sind, wieder aufgenommen wird. Eine weitere Pause verlängert diese Frist nicht. Kündigt der Auftraggeber während einer Pause, kann er seine Resttage bis zum Ablauf dieser Frist noch nutzen. Der Vertrag endet, sobald die Resttage verbraucht oder verfallen sind. Kündigt der Anbieter während einer Pause, erstattet er die Vergütung für die Resttage anteilig. Im Übrigen werden Resttage nicht ausgezahlt.

(6) Bereits gezahlte Vergütung für einen laufenden Abrechnungsmonat wird bei Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit diese Bedingungen oder das Gesetz nichts anderes bestimmen.

(7) Mit Vertragsende endet die Bearbeitung. Eine Anfrage, an der der Anbieter bei Vertragsende arbeitet, stellt er noch fertig. Weitere Anfragen bearbeitet er nicht mehr. Ziffer 11 gilt entsprechend.

5a. Einzelvideo

(1) Beim Einzelvideo bucht der Auftraggeber eine feste Zahl von Videos ohne Abo und zahlt sie bei der Buchung. Für den Vertragsschluss gilt Ziffer 5 Abs. 1 entsprechend.

(2) Je gebuchtem Video stellt der Auftraggeber eine Anfrage im Board. Für Länge, Lieferzeit, Skript, Korrekturen, Leistungsumfang, Formate und Board gilt Ziffer 4 Abs. 2 bis 8 und 10 entsprechend. Neue Inhalte oder Änderungen an einem abgenommenen Video sind ein weiteres Video.

(3) Gebuchte Videos kann der Auftraggeber bis sechs Monate nach der Buchung anfragen. Danach verfallen nicht angefragte Videos ohne Erstattung. Die Frist verlängert sich um Tage, an denen der Anbieter nach Ziffer 4 Abs. 9 nicht arbeiten kann.

6. Paket Studio

(1) Leistungen im Paket Studio bietet der Anbieter individuell an. Ziel, Umfang und Zeitplan klären die Parteien zunächst im Video-Call. Danach erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Vergütung, Zeitplan, Zahl der Korrekturschleifen und Zahlungsplan. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.

(2) Bei Spots mit Kamera-Blocking baut der Anbieter die Szenen vorher in 3D und legt sie dem Auftraggeber zur Freigabe vor. Nach der Freigabe entsteht der Film auf dieser Grundlage. Wünscht der Auftraggeber danach Änderungen am Blocking, ist das eine Änderung des Auftrags, die nach dem Angebot gesondert vergütet wird.

(3) Laufende Leistungen im Paket Studio, etwa das regelmäßige Ausspielen und Auswerten, laufen so lange und sind so kündbar, wie es das Angebot festlegt.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Stichpunkte, Logo, Markenvorgaben und das benötigte Material rechtzeitig bereit, benennt eine Ansprechperson für Freigaben und gibt zügig Feedback.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle Rechte an dem Material hat, das er bereitstellt, einschließlich Marken, Musik, Orten und Personen. Zeigt das Material Personen, liegt ihm deren Einwilligung auch dafür vor, dass Bild und Stimme mit KI bearbeitet werden.

(3) Der Anbieter formuliert das Skript aus den Angaben des Auftraggebers. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken- und Heilmittelwerberecht, schuldet er nicht. Auf Bedenken, die ihm auffallen, weist er hin. Für freigegebene Aussagen über eigene Produkte, Preise, Wirkungen und Wettbewerber sowie für die sachliche Richtigkeit seiner Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen, weil das bereitgestellte Material, die vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte oder die nach Absatz 3 freigegebenen Aussagen Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Er trägt auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Verletzung nicht zu vertreten hat.

(5) Der Auftraggeber bewahrt Kopien seines Materials selbst auf.

(6) Solange eine Rückmeldung des Auftraggebers zu einer Rückfrage, einem Skriptvorschlag oder einem Entwurf aussteht, ruht die Anfrage. Im Videoabo läuft der Abrechnungsmonat weiter.

8. Abnahme

(1) Der Auftraggeber nimmt ein Video ab, indem er es im Kundenportal oder in Textform freigibt. Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Im Videoabo beginnt der Anbieter die nächste Anfrage, sobald der Auftraggeber die laufende abgenommen hat.

(3) Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den übrigen Fällen der Ziffer 15 Abs. 1.

9. Ausspielen auf Kanälen des Auftraggebers (nur Paket Studio)

(1) Ist es im Angebot vereinbart, plant und veröffentlicht der Anbieter Videos auf Kanälen des Auftraggebers und wertet sie aus. Dafür nutzt er das Werkzeug Metricool. Der Auftraggeber verbindet seine Konten über die Anmeldung der jeweiligen Plattform und kann die Verbindung jederzeit trennen. Mit Vertragsende trennt der Anbieter die Verbindungen.

(2) Der Auftraggeber bleibt Inhaber der Konten und verantwortet, was dort erscheint. Der Anbieter veröffentlicht nur Videos und Texte, die der Auftraggeber freigegeben hat. Dabei hält er sich an einen mit ihm abgestimmten Plan.

(3) Das Beantworten von Kommentaren und Nachrichten sowie bezahlte Werbung gehören nur dazu, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.

(4) Für Entscheidungen und Störungen der Plattformen ist der Anbieter nicht verantwortlich, etwa für Ausspielung, Sperren, Löschungen, Änderungen der Regeln oder Ausfälle. Ziffer 15 bleibt unberührt.

10. Keine Zusage zu Reichweite oder Erfolg

Der Anbieter schuldet die vereinbarten Videos und Leistungen, aber keinen bestimmten Erfolg. Er sagt keine Reichweite, Aufrufe, Interaktionen, Follower, Anfragen, Leads oder Umsätze zu. Diese hängen von Faktoren ab, die außerhalb seines Einflusses liegen, etwa den Algorithmen der Plattformen, dem Markt und dem Angebot des Auftraggebers. Auswertungen im Paket Studio dienen der Orientierung, aus ihnen folgt keine Zusage.

11. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an jedem fertigen Video ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Medien und Zwecke, einschließlich Bearbeitung, Veröffentlichung und bezahlter Werbung, soweit die Absätze 3 und 5 nichts anderes bestimmen. Der Anbieter behält das Recht zur Eigenwerbung nach Ziffer 13 sowie die Rechte an allgemeinen Bestandteilen wie Stilen, Vorlagen und nicht kundenspezifischen Elementen.

(2) Im Videoabo gilt ein Video als vollständig bezahlt, wenn die Vergütung für den Abrechnungsmonat gezahlt ist, in dem es geliefert wurde. In Resttagen gelieferte Videos gelten mit dem Abrechnungsmonat als bezahlt, aus dem die Resttage stammen. Beim Einzelvideo gilt ein Video mit der Zahlung bei der Buchung als bezahlt. Im Paket Studio gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Fertige und bezahlte Videos darf der Auftraggeber dauerhaft weiter nutzen, auch nach Ende des Vertrags.

(3) An Teilen, die mit generativer KI erzeugt sind, räumt der Anbieter die Rechte ein, die ihm der eingesetzte Dienst gewährt. Den Dienst nennt er bei der Lieferung (Ziffer 12 Abs. 1). Rein KI-erzeugte Elemente sind unter Umständen nicht urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter steht deshalb nicht dafür ein, dass Dritte ähnliche Inhalte nicht selbst erzeugen oder nutzen.

(4) Projektdateien, Rohgenerierungen, Prompts, 3D-Szenen, Vorlagen, Workflows, Skills und sonstige Arbeitsmittel des Anbieters bleiben sein Eigentum. Sie werden nur herausgegeben, wenn das vereinbart ist.

(5) Für Bestandteile Dritter, etwa lizenzierte Musik, Archivmaterial oder Schriften, gelten deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter nennt diese Bestandteile bei der Lieferung, soweit für sie besondere Bedingungen gelten.

(6) Das Material des Auftraggebers bleibt seins. Er erlaubt dem Anbieter, es für die Produktion zu nutzen und dafür auch mit KI-Diensten zu verarbeiten.

(7) Für Bild, Video und Ton im fertigen Video nutzt der Anbieter nur Dienste, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlauben. Er vermeidet erkennbare Anlehnungen an fremde Werke, Marken und reale Personen. Eine Marken-, Bild- oder Ähnlichkeitsrecherche schuldet er nur, wenn sie vereinbart ist.

12. Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

(1) Der Anbieter teilt bei jeder Lieferung mit, ob und welche Teile des Videos mit generativer KI erzeugt oder verändert wurden und mit welchem Dienst.

(2) Der Auftraggeber entscheidet über die Veröffentlichung und sorgt für eine Kennzeichnung, wo Gesetz oder Plattformregeln sie verlangen. Veröffentlicht der Anbieter im Paket Studio selbst auf Kanälen des Auftraggebers, setzt er die von der Plattform vorgesehene Kennzeichnung nach Absprache mit dem Auftraggeber. Wirkt ein Video durch KI echt (Deepfake im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung), liefert der Anbieter es mit einer sichtbaren Kennzeichnung am Anfang. Entfernt der Auftraggeber sie, ist er für die Offenlegung verantwortlich.

(3) Der Anbieter erzeugt nicht wissentlich Darstellungen realer Personen ohne deren Einwilligung.

13. Portfolio und Making-of

Nach Absprache mit dem Auftraggeber darf der Anbieter fertige Videos sowie Ausschnitte aus Making-of und Kamera-Blocking als Referenz zeigen, auf seiner Website, in sozialen Netzwerken, auf GitHub und in Vertriebsunterlagen, ohne vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung in Textform widerrufen. Bereits Veröffentlichtes entfernt der Anbieter dann in angemessener Frist.

14. Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung des Videoabos und des Einzelvideos ergibt sich aus der Preisangabe bei der Buchung. Die Vergütung des Videoabos ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungsmonats im Voraus fällig, die des Einzelvideos bei der Buchung. Die Bearbeitung beginnt mit dem Eingang der ersten Zahlung. Die Vergütung im Paket Studio ergibt sich aus dem Angebot, in der Regel anteilig bei Beauftragung und bei Lieferung. Rechnungen im Paket Studio sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(2) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Auftraggeber zahlt über die im Checkout angebotenen Zahlungsarten, das Einzelvideo bei der Buchung. Bietet der Anbieter im Einzelfall die Zahlung auf Rechnung an, ist die Vergütung des Videoabos bis zum ersten Tag des jeweiligen Abrechnungsmonats zu zahlen. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, im Videoabo für jeden Abrechnungsmonat. Er ist mit dem elektronischen Versand von Rechnungen einverstanden.

(4) Ist der Auftraggeber in Verzug, kann der Anbieter die Arbeit an Anfragen nach vorheriger Ankündigung in Textform aussetzen, bis die offene Vergütung bezahlt ist. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt. Kosten einer Rücklastschrift, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt er.

(5) Preisänderungen für ein laufendes Videoabo kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Sie gelten ab dem ersten Abrechnungsmonat, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Bis dahin kann der Auftraggeber zum Ende seines laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Darauf weist ihn die Ankündigung hin.

15. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten nach Ziffer 7 Abs. 5 selbst gesichert hätte.

(5) Diese Regeln gelten auch zugunsten der Partner und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Eine Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnet.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Anbieter nutzt Material und Daten des Auftraggebers nicht, um eigene KI-Modelle zu trainieren.

(3) Personenbezogene Daten verarbeitet der Anbieter nach seiner Datenschutzerklärung. Soweit er für den Auftraggeber personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet, etwa Aufnahmen von Mitarbeitenden oder Zugänge zu Social-Media-Konten, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO unter publicimpact.ai/av-vertrag, die mit dem Vertrag geschlossen wird. Sie nennt die Dienste, die solche Daten erhalten können.

17. Kostenlose Skills

(1) Die Skills und Anleitungen, die der Anbieter kostenlos auf GitHub bereitstellt, stehen allen offen. Für sie gilt vorrangig die dort genannte Lizenz: MIT für die Skills, CC BY 4.0 für Texte und Prompts der Making-ofs.

(2) Sie werden ohne Gewähr für Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. Sie setzen Dienste Dritter voraus, etwa Claude von Anthropic. Deren Bedingungen und Kosten liegen beim Nutzer. Vorlagen wie Verträge oder Drehgenehmigungen sind neutrale Muster und ersetzen keine Rechtsberatung. Der Nutzer prüft sie vor der Verwendung selbst.

(3) Für die kostenlosen Skills haftet der Anbieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen für ein laufendes Videoabo kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Ziffer 14 Abs. 5 gilt entsprechend. Für bereits gelieferte Videos gelten die Bedingungen, die bei ihrer Lieferung galten.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen in Textform, etwa per E-Mail, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kontakt

Tariq Khan | Public Impact
Am Neuen Markt 9 E-F
14467 Potsdam, Deutschland
E-Mail: [email protected]