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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: 2. November 2026

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gehört zu den AGB von Public Impact. Sie gilt zwischen dem Auftraggeber als Verantwortlichem und Tariq Khan, Geschäftsbezeichnung Public Impact, Am Neuen Markt 9 E-F, 14467 Potsdam („Anbieter“), als Auftragsverarbeiter. Sie wird mit der Buchung eines Einzelvideos oder des Videoabos oder mit der Annahme eines Angebots im Paket Studio geschlossen und gilt, solange der Anbieter Daten aus dem Auftrag hat.

1. Gegenstand

(1) Der Anbieter produziert Videos für den Auftraggeber. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten aus dem Material des Auftraggebers und aus der Produktion („Auftragsdaten“): Bild- und Tonaufnahmen von Personen, also Gesicht, Stimme und gesprochenen Text; daraus entstehende Transkripte, Untertitel und mit KI bearbeitete Darstellungen; Namen und Angaben zu Personen in Stichpunkten und Skripten; im Paket Studio, wenn vereinbart, Zugangsberechtigungen, Beiträge, Kommentare und Kennzahlen der Kanäle des Auftraggebers.

(2) Betroffen sind Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner des Auftraggebers sowie alle Personen, die im Material zu sehen oder zu hören sind. Besondere Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet der Anbieter nur nach vorheriger Absprache.

(3) Zweck ist allein die vereinbarte Leistung: Material sichten, schneiden, transkribieren, untertiteln, Skripte schreiben, Bild und Ton bearbeiten, auch mit KI, Entwürfe zeigen und Videos liefern, im Paket Studio, wenn vereinbart, auch veröffentlichen und auswerten.

2. Weisungen und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Anbieter verarbeitet Auftragsdaten nur auf Weisung des Auftraggebers, auch bei Übermittlungen in Drittländer, außer ein Gesetz verpflichtet ihn zu etwas anderem. Weisungen sind die AGB, diese Vereinbarung, die Anfragen, freigegebene Skripte, im Paket Studio das Angebot sowie Nachrichten in Textform. Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, sagt er das dem Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit verantwortlich. Er sorgt für die Einwilligung der Personen im Material, auch für die Bearbeitung mit KI, und informiert sie über die Verarbeitung.

(3) Der Anbieter nutzt Auftragsdaten nicht für eigene Zwecke und trainiert damit keine eigenen KI-Modelle. Fertige Videos zeigt er nur nach Absprache als Referenz (Ziffer 13 der AGB); dafür ist er selbst verantwortlich.

3. Vertraulichkeit und Sicherheit

(1) Der Anbieter und jeder, den er einbezieht, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Anbieter schützt Auftragsdaten nach Art. 32 DSGVO. Seine Geräte sind verschlüsselt und gesperrt, wenn er sie nicht nutzt. Seine Konten sind mit starken Passwörtern und, wo der Dienst es anbietet, mit einem zweiten Faktor geschützt. Übertragungen laufen verschlüsselt. Das Material jedes Auftraggebers liegt in eigenen Ordnern. An KI-Dienste gehen nur die Ausschnitte, die für das jeweilige Video nötig sind.

4. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Auftraggeber genehmigt die unten genannten Dienste. Soll ein weiterer Dienst Auftragsdaten erhalten, sagt der Anbieter das dem Auftraggeber vorher kurz in Textform. Widerspricht der Auftraggeber, setzt der Anbieter diesen Dienst für seine Daten nicht ein.

(2) Dienste, die keine Auftragsdaten erhalten, etwa für Bilder ohne Bezug zu realen Personen aus dem Material, sind keine Unterauftragsverarbeiter.

(3) Übermittlungen in Länder außerhalb der EU und des EWR erfolgen nur nach Art. 44 bis 49 DSGVO.

5. Unterstützung und Datenpannen

(1) Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an ihn, leitet er die Anfrage weiter.

(2) Eine Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten meldet er dem Auftraggeber möglichst innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem er davon erfahren hat, mit allem, was er dazu weiß.

(3) Aufwand, der über das Übliche hinausgeht und nicht auf einem Fehler des Anbieters beruht, vergütet der Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung.

6. Nachweise und Prüfungen

Der Anbieter gibt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht. Prüfungen, auch durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, kündigt der Auftraggeber mindestens 14 Tage vorher in Textform an. Sie finden zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Für den Aufwand gilt Ziffer 5 Abs. 3.

7. Ende des Auftrags

Nach dem Ende des Auftrags bewahrt der Anbieter Material und Videos im Archiv auf, damit der Auftraggeber später darauf zurückgreifen kann. Verlangt der Auftraggeber in Textform die Löschung oder Herausgabe, löscht der Anbieter die Auftragsdaten oder gibt sie heraus und löscht danach, soweit kein Gesetz die Aufbewahrung verlangt. Papierkörbe und Sicherungen der eingesetzten Dienste leeren sich nach deren Fristen.

8. Sonstiges

Im Übrigen gelten die AGB. Ansprechpartner für den Datenschutz ist Tariq Khan, [email protected].

Genehmigte Dienste